Welche Zollauflagen gelten für einen Paketversand in die Schweiz?
Aufgrund der zentralen Lage – im Herzen Europas – wird die Tatsache, dass die Schweiz kein Mitgliedsstaat der Europäischen Union ist, häufig verdrängt. Bei einem Versand in die Schweiz handelt es sich um einen Versand in einen Drittstaat. Das erfordert zwar einen Mehraufwand bei den Versandvorbereitungen. Mit dem richtigen Know-How sind diese Vorbereitungen jedoch ordnungsgemäß und zügig vollzogen.
Wie bei anderen Sendungen in das nicht-europäische Ausland sind auch bei einem Paketversand in die Schweiz bestimmte Formulare erforderlich. Ausführliche Erläuterungen zu dem Thema Zollauflagen bei einem internationalen Versand finden Sie hier. Darüber hinaus haben wir wichtige Regeln und Formalitäten, die es bei einem Versand in die Schweiz zu beachten gilt, im Folgenden für Sie zusammengetragen. Wichtig ist die Zollinhaltserklärung, ggf. eine Ausfuhranmeldung und ein Ursprungszeugnis. Außerdem sollten Sie sich vorab über die konkreten Einfuhrbestimmungen erkundigen.
Die Zollinhaltserklärung
In der Zollinhaltserklärung werden Inhalt und Wert Ihrer Sendung in die Schweiz aufgeführt. (Bei Sendungen in das europäische Ausland ist dieses Dokument nicht erforderlich.) Auf Grundlage Ihrer Angaben kann der schweizerische Zoll dann entsprechende Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern ermitteln.
Die dafür erforderlichen Formulare heißen – je nach Anforderung – CN22 und CN23. Für Artikel und Waren mit einem Wert von bis zu 300 SZR wird das Formular CN22 benötigt. Überschreiten Ihre Waren diesen Wert von 300 SZR, muss die Zollinhaltserklärung CN23 verwendet werden. SZR steht für Sonderziehungsrecht und meint eine Recheneinheit, die durch den internationalen Währungsfont festgelegt wird. 300 SZR entsprechen umgerechnet einem Wert von circa 373 Euro (Stand 09.11.2020).
Grundsätzlich sollte die Zollinhaltserklärung in englischer Sprache ausgefüllt werden. Bei Sendungen in die Schweiz ist jedoch auch eine Zollinhaltserklärung auf Deutsch möglich. Informieren Sie sich bei einem Versand ins Ausland aber stets, welche Sprachen der Zoll des Bestimmungslandes – neben Englisch – akzeptiert. Nach Möglichkeit sollte die Zollinhaltserklärung per Online-Formular und nicht per Hand ausgefüllt werden, um Fehler soweit wie möglich zu vermeiden. Die entsprechenden Formulare können unter anderem auf der Website des Deutschen Zolls heruntergeladen werden.
Wenn Sie auf geschäftlichem Wege in die Schweiz versenden, empfiehlt es sich, zusätzlich die entsprechende Zolltarifnummer anzugeben. In der Regel vereinfacht dies erheblich die Abfertigung beim Zoll und das wiederum kann Ihren Sendungsvorgang beschleunigen. Eine Übersicht der Zolltarifnummern aus dem Warenverzeichnis des Außenhandels finden Sie hier.
Zur Anbringung der Zollinhaltserklärung an der Sendung eignet sich am besten eine Klarsichttasche, die Sie an der Außenverpackung Ihrer Sendung befestigen. Es empfiehlt sich eine Anbringung seitlich an der Verpackung und nicht auf der Oberseite der Verpackung.
Die Handelsrechnung
Die Handelsrechnung für Ihren Versand in die Schweiz kann – wie auch die Zollinhaltserklärung – in englischer und in deutscher Sprache ausgefüllt werden. Es kann jedoch vorkommen, dass bestimmte Paketdienste auf eine Handelsrechnung in englischer Sprache bestehen.
Auch die Handelsrechnung muss der Außenhülle, die Sie an Ihrer Sendung anbringen, beigefügt werden. Sie darf nicht einfach in die Verpackung Ihrer Sendung gelegt werden, sodass der Schweizer Zoll die Verpackung deshalb öffnen muss. Wenn dies der Fall ist und die Kartonage aus diesem Grund vom Zoll geöffnet werden muss, können dafür unter Umständen Gebühren erhoben werden. Zudem sollten Sie berücksichtigen, dass auf der Handelsrechnung auch die Versandkosten aufgeführt werden müssen. Die Versandkosten werden folglich mit verzollt. Um auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, die Handelsrechnung Ihrer Sendung in doppelter Ausführung beizulegen.
Das Ausfuhrbegleitdokument (ABD)
Sofern Sie Waren in einem Wert von 1.000 Euro oder mehr oder mit einem Gewicht von 1.000 Kilogramm oder mehr in die Schweiz versenden möchten, wird eine elektronische Ausfuhranmeldung benötigt. Die Ware auf mehrere Sendungen zu verteilen und so den Wert einzelner Sendungen zu senken, stellt dabei keine Möglichkeit dar, die Ausfuhranmeldung zu umgehen.
Auf Wunsch erstellt JUMiNGO das Ausfuhrbegleitdokument (ABD) für Sie. Diesen Service können Sie während Ihres Bestellprozesses ganz einfach unter „Sendungsdetails“ hinzufügen. Für die Erstellung werden bestimmte Angaben benötigt. Dazu zählen unter anderem die Warentarifnummer, Absender- und Empfängeradresse sowie Maße und Gewicht Ihrer Sendung. Details zu den Angaben finden Sie in unserem Hilfebereich. Auch wenn Sie den Sendungsauftrag bereits erteilt haben, können Sie diesen Service bei JUMiNGO noch in Anspruch nehmen und das ABD nachträglich über uns erstellen lassen. Bedingung dafür ist natürlich, dass Ihre Sendung noch nicht losgeschickt wurde.